Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

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Anmeldung und Aufnahmebedingungen

Die Anmeldung für einen Studiengang oder Kurs erfolgt schriftlich mit dem entsprechenden Anmeldeformular. Die Anforderungen sind aus den jeweiligen Kursbeschreibungen ersichtlich.

Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Reglemente als verbindlich an. Die Aufnahme in den Studiengang oder Kurs wird schriftlich bestätigt. Werden die Eintrittsanforderungen von mehr Interessierten erfüllt, als die Schule aufnehmen kann, entscheidet gegebenenfalls das Anmeldedatum über die Aufnahme. In Ausnahmefällen kann ein Studiengang oder Kurs verschoben oder abgesagt werden, sofern nicht genügend Anmeldungen vorliegen.

Die Anmeldung gilt für alle Bildungsangebote gemäss Ausschreibung.

Ausbildungsvertrag

Nach erfolgter Anmeldung erstellt die Schule einen Ausbildungsvertrag der durch die Interessierten
innert 30 Tagen bzw. vor Schulbeginn zu unterzeichnen ist.

Einschreibegebühr

Bei Anmeldung zu einem HF- oder NDS-Studiengang erheben wir eine Einschreibegebühr von CHF 250.-. Dieser Betrag wird mit der ersten Semestergebühr verrechnet.

Adressänderungen

Adressänderungen und Stellenwechsel sind dem Schulsekretariat unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.

Ferien und Feiertage

Während den Schulferien und den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. Die Daten sind auf der Website www.inovatech.ch ersichtlich.

Schulgelder

Das Schulgeld wird semesterweise in Rechnung gestellt und muss vor Semesterbeginn bezahlt werden. Ausnahmen sind zwischen Studierenden und Schule vor Beginn des Semesters schriftlich zu regeln. Nach längerer unentschuldigter Absenz oder bei Zahlungsverzug kann die Schule den ganzen Betrag zur sofortigen Zahlung fällig erklären.

Im Schulgeld inbegriffen sind:

  • Lerneinheiten (vor Ort / Online, angeleitetes Selbststudium)
  • Kopien der Lehrbeauftragten
  • Praktika, Bereitstellen von Laboreinrichtungen
  • einmalige Vordiplom- und Diplomprüfungen
  • Diplome, Ausweise und Bestätigungen während des Studiums
  • WLAN Zugriff
  • Lizenz Microsoft 365

nicht inbegriffen sind:

  • Fachbücher, Lehrmittel nach Angaben der Lehrbeauftragten
  • sämtliche Hilfsmittel (Notebook, etc.)
  • externe Veranstaltungen (Exkursionen, Modulunterricht)

Die Höhe der Schulgelder entnehmen Sie der aktuellen Preisliste im Internet bzw. dem Anmeldeformular.

Zahlungsfristen

Es gilt grundsätzlich eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Ab der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.00 pro Mahnstufe erhoben.

Gutscheine

Bildungsgutscheine und Rabatte sind nicht kumulierbar. Pro Studiengang kann ein Bildungsgutschein eingelöst werden.

Preisanpassungen

Preisanpassungen in laufenden Angeboten aufgrund wichtiger Gründe oder behördlicher Anordnung (z.B. Subventionsanpassungen) bleiben vorbehalten.

Kantonsbeiträge

Kantone unterstützen die Ausbildung auf Stufe HF. Grundlage dazu bildet die «interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höhere Fachschulen HFSV» (www.edk.ch)

Zuständig ist derjenige Kanton, in welchem die Studierenden in den letzten zwei Jahren ohne Unterbruch ihren Wohnsitz hatten.

Kantonsbeiträge werden an die Schule ausbezahlt. Bei den Semesterrechnungen handelt es sich um Nettobeträge. Die Kantonsbeiträge werden von der Rechnung abgezogen.

Abmeldungen und Rücktritte

Abmeldungen und Rücktritte sind dem Sekretariat in jedem Fall schriftlich und eingeschrieben mitzuteilen. Bei einem allfälligen Rücktritt vor Ende eines Semesters sind die ganzen Semesterkosten geschuldet, unabhängig davon, ob der Rücktritt infolge Krankheit, Unfall, Berufswechsel, Wohnortswechsel oder aus anderen Gründen erfolgt, für die die Inovatech keine Verantwortung übernehmen kann. Der Rücktritt muss 30 Tage vor Semesterende mitgeteilt werden. Andernfalls werden die Kosten für das nächste Semester in Rechnung gestellt und sind geschuldet.

Haftung

Die Inovatech und die von ihr beauftragten Personen haften nicht für Schäden, die aus durch sie organisierte Bildungsangebote und andere Veranstaltungen entstehen können. Ausgenommen bleibt grobe Fahrlässigkeit. Versicherungen sind die Sache der Teilnehmenden.

Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zofingen.

 

Zofingen, 3. Mai 2023

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