24.02.2023
Schweizer Energieversorgung: Massnahmen, die ein Unternehmen treffen kann
Energie sparen ist für Unternehmen das Gebot der Stunde: den Verbrauch von Strom und Erdgas möglichst stark zu senken, ohne die Produktivität einzuschränken.
Vier Sparmöglichkeiten
Im Moment geht es noch vor allem darum, den Verbrauch ohne Nutzen zu senken. Dies sind beispielsweise beleuchtete Büroräume, Korridore, Treppenhäuser oder Lagerhallen, in denen sich niemand aufhält. Hier heisst es: Licht immer ausschalten beim Verlassen eines Raums oder eines Arbeitsbereichs.
Ein weiterer wichtiger Faktor sind die Betriebszeiten von Lüftungsanlagen. Auch hier kann der Strom- und im Winter auch der Wärmeverbrauch stark reduziert werden, wenn die Lüftungsanlagen nur dann laufen, wenn sich Personen in den entsprechenden Räumen aufhalten oder wenn die technischen Prozesse im Betrieb dies erfordern.
Auch der Warmwasserverbrauch kann stark reduziert werden, wenn beispielsweise Spardüsen den Wasserdurchfluss drosseln. Zudem könnte eine betriebsinterne Weisung dazu aufrufen, wenn immer möglich nur kaltes Wasser zu brauchen (Mischhebel am Lavabo immer in Stellung «rechts» statt «mitte»).
Auch bei Spezialanlagen wie Prozessanlagen oder Druckluftkompressoren lassen sich über eine vollständige Ausschaltung ausserhalb der Produktionszeiten beträchtliche Einsparungen bei den Stromkosten erzielen.
Massnahmenplan erarbeiten
Für den Fall, dass eine Strom-Mangellage eintritt, sollten sich Unternehmen jetzt vorbereiten. Sie benötigen einen Massnahmenplan. Diesen können interne Fachpersonen oder externe Energiespezialistinnen und -spezialisten erarbeiten.
Falls der Bundesrat eine Verordnung von sogenannten Einsparkontingenten erlässt (beispielsweise 15 Prozent Reduktion des Stromverbrauchs pro Monat), müssen Unternehmen wissen, mit welchen konkreten und kurzfristigen Massnahmen sie die notwendigen Einsparungen erzielen können.
Beispiele:
- Korridore, Treppenhäuser und Lagerhallen nur noch mit halber oder einem Drittel der Beleuchtungsstärke beleuchten,
- Gebäudeteile oder ganze Gebäude nur noch reduziert beheizen oder
- diese gar ganz räumen und stilllegen, wenn andernorts genügend Raum zur Verfügung steht oder die entsprechenden Mitarbeitenden im Home-Office arbeiten können.
Ist die Beleuchtung noch nicht auf LED-Technik umgerüstet, empfiehlt sich, dies jetzt zu planen und so rasch wie möglich umzusetzen. Ab Ende Februar 2023 dürfen Kompakt- und Ring-Leuchtstofflampen und ab Ende 2023 auch Leuchtstoffröhren nicht mehr importiert werden. Mit LED-Technik lassen sich in der Beleuchtung je nach Ausgangssituation 50 bis 80 Prozent Strom einsparen.