18.03.2025
Der Bund unterstützt dich finanziell
Prozessfachleute mit eidg. Fachausweis
Vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen
Bereitest du dich mit einem Studiengang auf die eidgenössische Berufsprüfung Prozessfachleute mit eidg. Fachausweis vor? Der Bund unterstützt dich dabei. Der Bund übernimmt 50 Prozent der angefallenen Kursgebühren inkl. Lehrmittel, wenn du im Anschluss an den Kursbesuch die eidgenössische Prüfung absolvierst. Wir zeigen dir, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und die Unterstützung beantragen zu können.
Diese Voraussetzungen musst du erfüllen:
- Du hast einen vorbereitenden Kurs auf eine eidgenössische Prüfung absolviert.
- Du hast die Kursgebühren bezahlt.
- Du hast die eidgenössische Prüfung absolviert.
- Du wohnst in der Schweiz.
Auf der Internetseite des SBFI findest du detaillierte Informationen zu den Beitragsvoraussetzungen: www.sbfi.admin.ch/absolvierende
Mit dieser Unterstützung kannst du rechnen:
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, erstattet dir der Bund 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurück. Diese sind auf der Zahlungsbestätigung des Kursanbieters aufgeführt.
- Für die Berufsprüfung erhalten Sie maximal CHF 9500.-
- Für die höhere Fachprüfung erhalten Sie maximal CHF 10’500.-
Wenn du zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolvierst, kannst du die Kursgebühren kumulieren.
So kommst du zu deinem Bundesbeitrag:
- Du registrierst dich über das Onlineportal www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege
- Du lädst die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) hoch.
- Du lädst die Prüfungsverfügung hoch.
- Du erhältst deinen Bundesbeitrag.
Informationsblatt Subjektfinanzierung von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Prüfungen
Wir wünschen dir viel Erfolg auf dem Weg zur eidgenössischen Prüfung.